Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Es gilt Deutsches Recht.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Offenbach. Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zur Zeit geltenden Umsatzsteuer.
Sämtliche Klein-und Zubehörteile, einschließlich der hochwertigen Röhren sind nur Reußenzehn Original-Kunden für nachweislich Reußenzehn Original-Geräte erhältlich, sowie im Betrieb nur mit Reußenzehn Original-Geräten zulässig.

Die unter den Preisen angegebenen Versandkosten gelten für den Versand im Inland.
Die Lieferung erfolgt per UPS bzw. UPS Nachnahme.

Bei Versand ins Ausland wird je nach gewählter Versende- bzw. Zahlart der Versandpreis im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart.

Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Verlustes und der Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald Reußenzehn die Waren dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben hat.
Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.

Garantie- und Gewährleistungsunterlagen (gesetzlich) gehen dem Kunden beiliegend der Ware zu.

Zustellung von Paketeinsendungen!
Das Einschicken von Paketsendungen aller Art ist bitte unbedingt telefonisch oder per Mail wegen der Werkstattadresse abzustimmen. Eine Zusendung ohne vorherige Abstimmung mit uns ist aus organisatorischen Gründen der Paket-Versandunternehmen leider nicht möglich.

Aufgrund des Missbrauchs mit dem Fernabsatzgesetz versenden wir nur noch selten Geräte. Die Versendung und Auftragsabwicklung erfolgt wegen dem problematischen Handling und dem immer öfteren Diebstahl beim Versand hochwertiger Röhrengeräte im Einzelfall nach individueller Vereinbarung mit dem Kunden. Der Versand von Waren geschieht rechtlich auf Grundlage des Handwerksrechts wegen der individuellen Sonder-und Einzelanfertigungen von handgearbeiteten Röhrengeräten nach Richtlinien der Handwerkskammer und Elektroinnung. Reußenzehn Geräte sind Einzel- und individuell von Hand hergstellte Unikate nach Vereinbarung von und mit dem Kunden.

Wegen gehäuftem Auftreten des Missbrauches mit dem Fernabsatzgesetz fertigen wir jedoch Geräte nur nach Handwerksauftrag/ Sonder- Einzelanfertigung für Sie.

Ein 14 tägiges Rückgaberecht nach Fernabsatz ist bei Einzelanfertigungen leider nicht möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reußenzehn. Gerichtsstand für beide Teile ist Offenbach.

Der Käufer erklärt sich mit unseren Liefer-und Zahlungsbedingungen einverstanden und ist verpflichtet, alle technischen Anweisungen und Betriebsanleitungen einzuhalten.

Hinweise zum generellen Missbrauch bei der Handhabung des Fernabsatzgesetzes!

Nach Rückmeldung von Rechtsanwälten, Herstellerkollegen und großen Versendern ufert der Missbrauch des Fernabsatzgesetzes völlig aus. Ursprünglich als Verbraucherschutz vom Gesetzgeber geplant, werden jedoch Instrumente, HiFi-Musikanlagen und Geräte zunehmend und schädigend innerhalb der Rücksendefrist für Auftritte, Studioarbeit sowie als Messedemonstrationsmodelle ausgenutzt. Weiterhin werden Geräte auseinandergenommen und ausgespäht.

Die Ware wird häufig mit Schäden und Gebrauchsspuren bei Fehlen von Betriebsanleitungen und Zubehörteilen, sowie kostenlosen Beigaben des Versenders zurückgeschickt. Die Versender sind dann oft gezwungen, aufgrund einer ruinösen wirtschaftlichen Situation, die sich schon allein aus doppelten Versandspesen, Kontrolle, Verpackung und Aufarbeitung ergibt, ehrlichmeinenden Kunden teils mehrfach benutzte Gebrauchtware als neu verkaufen zu müssen.

Straftatbestände ergeben sich aus folgender Situation, das zurückgeschickte Ware, die beispielsweise ursprünglich als Nachnahme bezahlt wurde durch Einbehaltung der Originalrechnungen bzw. Kopie nach Rückzahlung des Versenders trotzdem beim Finanzamt des Empfängers geltend gemacht werden.

Hinweis zu Messwerten und Leistungsdaten

Röhrenverstärker werden in erster  Linie wegen Ihres harmonisch, hörmäßig warmen und angenehmen Klangverhalten und nicht nach nominalen Messwerten und Kriterien ausgesucht und von vielen Menschen bevorzugt. Bei Vergleichen mit Transistor oder reiner Digitaltechnik erreichen Röhrenverstärker an Norm - Lastwiderständen generell schlechtere Messwerte. Aufgrund von jedoch tonal, gegenüber Transistortechnik völlig differentem Klang-, Oberton- und Klirrverhalten (Brillanz) sind Messwerte und Leistungsangaben generell nicht vergleichbar, da hier eine hörmäßig subjektive, tonale Durchsetzungskraft im Vordergrund steht. Leistungsangaben sind hier deshalb als übliche Größenordnungen für die eingesetzten Pentoden, Trioden und deren Duette, bzw. Quartette zu verstehen.